
Bootsverleih Herold | Öffnungszeiten: |
Antonienstr. 2 04229 Leipzig Tel. 0341 4011059 Tel. 0341 4801124 | Wir sind ab 01. April 2023 wieder für euch da. |
Aktuelle Preise für den Bootsverleih
Boot | Personen | Preis pro Stunde in € |
---|---|---|
Ruderboot | max. 4 | 12,00 € |
Kajak | 1 | 6,00 € |
Kajak | 2 | 8,50 € |
Kajak | 2 Erw. + 1 Kind | 10,00 € |
Canadier | 2 | 8,50 € |
Canadier | 3 | 10,00 € |
Canadier | 4 | 12,00 € |
Canadier | 5 | 15,00 € |

Informationen zum Ausleihen bei Bootsverleih Herold

- Mit der Anmietung erkennt der Mieter die Bedingungen und allgemeinen Regeln für sich und ihn eventuell vertretene Gruppenmitglieder an. Die Vollständigen AGB’s hängen aus und sind auf unserer Internetseite zu finden. Die Vermietung setzt voraus, dass der Mieter seinen Namen mitteilt.
- Zum Ausleihen eines Bootes benötigen wir ein Pfand (gültigen Ausweis, Führerschein, Schlüssel, 250,-€ pro Boot, oder ähnliches).
- Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten, eine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe ist nicht möglich.
- Die Nachzahlung bei verspäteter Rückgabe erfolgt je angefangener halben Stunde, mit der Hälfte des Preises einer vollen Stunde.
- Bei Rückgabe der Mietsache nach den Öffnungszeiten berechnen wir 100% Aufschlag.
- Die Nutzung der Mietsache unter Einfluss von Alkohol ist nicht gestattet.
- Die Nutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstandene, oder verursachte Schäden übernehmen wir keine Haftung.
- Für Verluste jeglicher Art übernehmen wir keine Haftung.
- Die Mietsache ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe einer übermäßig verschmutzten Mietsache, verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter die Kosten der Reinigung in Höhe von 5,-€ zu erstatten.
- Der Mieter haftet bei schuldhaftem Verlust und/oder Beschädigungen der Mietsache für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur. Beschädigungen oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige schuldhaft, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige oder der Verzögerung entstehenden Schäden.
- Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren, sind verpflichtet eine Rettungsweste zu tragen!
- Kinder ab 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten selbständig ein Boot führen.
- Bei Mietern unter 18 Jahren muss der Mieter mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, wobei es zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bedarf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)
Komplette AGBs vom Bootsverleih Herold komplett HIER
Verhaltensregeln

- Das Betreten von Wohngrundstücken, Wiesen, Wäldern, privaten Steganlagen usw. ist nicht gestattet.
- Auf den Wasserstraßen gilt wie im Straßenverkehr das Rechtsfahrgebot.
- Motorboote haben grundsätzlich Vorrang, auch auf der „falschen Fahrseite“!
- Es ist immer auf Boote und Zubehör zu achten.
- Mit den Booten nicht in Kurven und Abzweigungen stehen bleiben bzw. Wasserstraßen blockieren.
- Meiden Sie Uferbereiche und flache Ausläufe. (Lebensraum für Pflanzen und Tiere)
- Das Verschmutzen der Wasserläufe, Ufer und Grundstücke ist verboten!
- Es gelten die „10 Regeln für das Befahren der Fließgewässer“, die am Verleih aushängen.
- Wehre meiden, GEFAHR (Palmengartenwehr, Connewitzer Wehr)!
- Das Befahren der Schleusen und Stauanlagen geschieht auf eigene Gefahr.
- Bei Unwetter nicht unter großen Bäumen aufhalten und bei Gelegenheit den Rückweg antreten.
- Achten Sie auf Vollsperrungen (Rot-Weiß-Rot) bei Brückendurchfahrten.
- Nach Sitzkissen, Packsäcken und Leinen zum Festmachen fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter.
- Der Rundkurs ist nur im Uhrzeigersinn und mit umtragen des Bootes möglich (Boote, die eine zulässige Personenzahl von 3 Personen überschreiten, dürfen nicht umgetragen werden)!
- Der Floßgraben darf nur mit Booten, die eine zulässige Personenzahl von 3 Personen nicht überschreiten, befahren werden.
- Den Floßgraben nur zwischen 11-13 Uhr und 15-18 Uhr befahren.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß! Ihr Team vom Bootsverleih Herold




Nach dem Abenteuer auf dem Wasser können Sie noch etwas entspannen auf unserer Terrasse.
Am Wochenende wird bei uns auch gegrillt.

One-Way Boots-Tour vom Cospudener See bis zur Antonienstraße nach Leipzig (nur am Wochenende möglich, Reservierungen unter Tel. 0341 4801124)

Der Start ist am Cospudener See bereits um 10 Uhr, da der Floßgraben nur zu bestimmten Zeiten befahren werden kann. Wegen dem Eisvogel kann die Strecke nur von 11-13 Uhr oder von 15-18 Uhr befahren werden.
Für diese Strecke brauchen Sie, wenn sie direkt zu uns fahren, ca. 3,5 bis 4 Stunden. Bei 4 Stunden gibt es einen Nachlass.
Der Preis beträgt dann für ein 2er Kajak oder 2er Canadier 28,00€ (statt 34,00€) zzgl. 10€ Transport pro Boot. Sollten Sie länger bleiben, ist jede angebrochene halbe Stunde hälftig nachzubezahlen.
Bitte beachten Sie die -> 10 Regeln für das Befahren der Fließgewässer !
Achtung – 4er und 5er Canadier und Ruderboote dürfen den Floßgraben nicht befahren.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Floßgraben:
Allgemeinverfügung zum Schutz der Eisvögel der Stadt Leipzig
Um den Vögeln Ruhe zu ermöglichen, ohne den Wassersport komplett zu verbieten, hat die Stadt Leipzig seit der Saison 2016 eine unbefristet gültige Allgemeinverfügung (AGV) zur Nutzung des Floßgrabens erlassen.
Diese beinhaltet, dass das Befahren des Floßgrabens mit Wasserfahrzeugen vom 1. März bis 30. September nur eingeschränkt möglich ist. Mit maschinenbetriebenen Booten aller Art ist das Befahren grundsätzlich verboten.
Für Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) ist das Befahren nur in der Zeit
von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.
Weiterhin ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich eines 20 Meter breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufen von Hunden verboten. Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen sind angebracht. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten oder Straftat durch die Stadt Leipzig geahndet.